Erdbestattung in München und Bayern
Rund die Hälfte der Menschen in Deutschland entscheiden sich für eine Erdbestattung. Doch zwischen welchen Grabarten können Sie bei einer Erdbestattung wählen? Wie läuft die traditionelle Beerdigung im Detail ab? Und welche Vorteile hat eine Beisetzung auf einem Friedhof in München? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Erdbestattung in und um München.
Die Erdbestattung ist die wohl älteste Bestattungsform. Bei der Beisetzung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf einem Friedhof beerdigt. Dabei besteht die Möglichkeit, sich zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab zu entscheiden. Zur Grabstätte gehört zudem ein Grabdenkmal mit wahlweise einem Grabstein oder einem Grabkreuz. Darauf stehen in der Regel der Name sowie Geburts- und Sterbedatum. Zunehmend zieren Bilder der Verstorbenen sowie ausgewählte Sprüche und Zitate die Grabsteine. Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten für eine Erdbestattung entschieden oder sind Sie als Angehörige sich über ein Begräbnis auf einem Friedhof einig, sind wir für Sie da: Wir regeln alle erforderlichen Formalitäten und setzen die Beerdigung in München, Grünwald, Erding, Freising und Neufahrn nach Ihren Wünschen um.
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Gute Gründe für eine Erdbestattung
Auch wenn die Feuerbestattung mittlerweile von den Kirchen toleriert wird, ist das traditionelle Begräbnis auf einem Friedhof für viele Christen der letzte Wunsch. Moslems und orthodoxen Juden ist nur die Erdbestattung erlaubt.
Die Erdbestattung ist bereits ab 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. So können Sie als Angehörige und Freunde der Verstobenen schneller als bei einer Feuerbestattung abschließen und in Ruhe trauern. Achtsam und erfahren unterstützen wir Sie bei der Planung und Organisation der Bestattung, Trauerfeier und Leichenschmaus.
Die Verabschiedung von dem Verstorbenen ist ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung. Durch das Abschiednehmen am Sarg können Angehörige und Freunde das Ereignis des Todes besser verstehen und sich der Endgültigkeit des Todes bewusst werden. Bei der Erdbestattung ist eine Verabschiedung am geschlossenen wie am offenen Sarg möglich.
Ablauf der Erdbestattung
Die Trauerfeier folgt meist einem sehr klaren Ablauf. Verwandte und enge Freunde des Verstorbenen werden hierzu von den Angehörigen persönlich eingeladen. Sehr oft informiert eine Traueranzeige in der Zeitung öffentlich über den Tag und die Uhrzeit der Erdbestattung. Diese beginnt pünktlich mit einem Trauergottesdienst oder einer Trauerrede in der der Aussegnungshalle oder einer Kirche. Davor haben die Anwesenden die Möglichkeit, sich am offen oder geschlossen Sarg von dem Verstorbenen persönlich zu verabschieden. Anschließend begibt sich die Trauergemeinde mit den Sargträgern zur Grabstelle. Dort erfolgen die Segnung und das Herablassen des Sargs, die so genannte Grablegung. Hierbei treten die Trauergäste nach und nach an das offene Grab heran und werfen mit einer kleinen Schaufel oder der Hand etwas Erde ins Grab. Sofern erlaubt, dürfen auch einzelne Blumen, Blütenblätter oder kleine Erinnerungsstücke als letzter Gruß in die Grabstelle geworfen werden.
Danach hat die Trauergemeinde ausreichend Zeit, sich in aller Ruhe zu verabschieden. Dieser Moment des Abschieds kann sehr individuell gestaltet werden: mit der Lieblingsmusik des Verstorbenen, Grabreden oder im stillen Gedenken. Möchten die Angehörigen Beileidbekundungen entgegennehmen, stehen sie hierfür in der Regel in Grabnähe bereit. Trauergäste können nun persönlich kondolieren, das bedeutet ihr Beileid aussprechen. Ist dies nicht erwünscht, wird dies in der Regel schriftlich in der Traueranzeige festgelegt. Nach der Kondolenz verlässt die Trauergemeinde die Grabstelle. Geladene Trauergäste begeben sich nun mit den Hinterbliebenen zum Trauermahl, auf bayerisch: Kremess. Gerne unterstützen wir umfassend Sie bei der Planung und Organisation Ihrer individuellen Erdbestattung.
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Friedhofszwang für Erdbestattung
In Deutschland herrscht Friedhofszwang. Das bedeutet, dass eine Beerdigung nur auf einem Friedhof stattfinden darf. In der Regel erfolgt die Erdbestattung auf einem Friedhof der Gemeinde, in der der Verstorbene zuletzt gewohnt hat oder am Wohnort der Hinterbliebenen. Die Friedhofsgebühren und -satzungen sind regional unterschiedlich. In ganz München kümmern wir von Bestattungen Karl Albert Denk uns um den reibungslosen Ablauf von Erdbestattungen. Hierfür übernehmen wir aus dem Ausland und im Inland die professionelle Überführung des Leichnams inklusive aller notwendigen Formalitäten und veranlassen, dass die Erdbestattung nach Ihren und den Wünschen des Verstorbenen abläuft.
Sie haben Fragen zum Bestattungszwang für Erdbestattung?
Der richtige Sarg für die Erdbestattung
In Bayern besteht Sargpflicht. Aus Gründen der Menschenwürde und Hygiene sowie aufgrund besserer Voraussetzungen bei der natürlichen Zersetzung des Leichnams, müssen Verstorbene in einem Sarg beerdigt werden. Särge unterscheiden sich hinsichtlich des Materials und der Ausstattung sowie der Beschläge und Verzierungen. Für die Erdbestattung werden häufig Särge aus hochwertigem Holz wie Eiche oder Pappel gewählt. Gerne stehen wir von wir von Bestattungen KarlAlbert Denk bei der Auswahl des Sargs beratend zur Seite.
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Das richtige Grab für die Erdbestattung
Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Hierbei besteht die Möglichkeit die Lage auf dem Friedhof sowie die Größe des Grabs zu wählen. Entscheidet man sich für ein Familien-Wahlgrab können dort später auch andere Familienmitglieder beerdigt werden. Auch eine Urnenbeisetzung ist oftmals möglich. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kann im Zuge weiterer Beisetzungen immer wieder verlängert werden. Die Grabnutzungs-Gebühren für Wahlgräber sind in der Regel höher als für Reihengräber. Bei einem Reihengrab besteht keine Möglichkeit, die Lage des Grabs zu beeinflussen. Reihengräber werden nach Ablauf der Ruhezeit der Reihe nach mit jeweils nur einem Leichnam belegt. In der Regel besteht keine Möglichkeit die Ruhefrist zu verlängern.
Sie haben Fragen zur Organisation einer Erdbestattung?
Vorsorge und Formalitäten
Sich für eine Bestattungsvorsorge zu entscheiden heißt, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Eine handschriftliche Willenserklärung (PDF Download) ist hierfür nützlich. Diese Verfügung ersetzt jedoch keine persönliche Beratung zur Bestattungsvorsorge. Nur mit einem Bestattungsvorsorgevertrag sind Ihre Wünsche und Kosten geschützt.
Sie haben noch Fragen zur Vorsorge und den Formalitäten?
Kosten einer Erdbestattung in München
Die Kosten der Erdbestattung sind abhängig von der Grabwahl, der Sargwahl und den jeweils gültigen Friedhofsgebühren. Wir von Bestattungen Karl Albert Denk legen gemeinsam mit Ihnen einen optimalen Kostenplan im Rahmen Ihrer Wünsche und Möglichkeiten fest.
Die derzeit gültigen amtlichen Bestattungsgebühren der Städtischen Friedhöfe München für eine Erdbestattung, enthalten sind keine Gebühren für das Grab und unsere Dienstleistung:
Benutzung der Leichenhalle | 120,00 € |
Aufbahrung des Sarges | 74,00 € |
Benutzung der Trauerhalle | 79,00 € |
Grab öffnen und schließen | 453,00 € |
Durchführung der Erdbestattung | 550,00 € |
Gesamtkosten amtliche Bestattungsgebühren Erdbestattung in München | 1.276,00 € |
Gerne berechnen wir für Sie kostenlos eine individuelle Kostenaufstellung zur Erdbestattung.
Wann muss die Erdbestattung spätestens erfolgen?
In Bayern muss die Beisetzung gesetzlich spätestes 96 Stunden nach Eintreten des Todes erfolgen. In besonderen Ausnahmefällen kann eine spätere Bestattung durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Wir von Bestattungen Karl Albert Denk empfehlen eine Beisetzung nicht später als 10 Tage nach Eintritt des Todes.
Kann eine Sozialbestattung als Erdbestattung stattfinden?
Übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Bestattung, betrifft dies in der Regel nur die notwenigsten Kosten. Eine Erdbestattung ist auch im Fall einer sogenannten Sozialbestattung möglich. Hierbei trägt das Sozialamt die Kosten für einen einfachen Sarg, ein Reihengrab sowie für den Bestatter.
Wie lang beträgt die Ruhefrist für ein Grab in München?
In München beträgt die Ruhefrist auf den Hauptfriedhöfen derzeit 10 Jahre. Auf Stadtteil- oder Kirchenfriedhöfen kann die Ruhefrist bis zu 25 Jahre andauern.
Kann man ein Grab kaufen?
Nein. Grundsätzlich erwirbt man das Nutzungsrecht für ein Grab. Ähnlich wie bei einer Miete oder Pacht, kann dieses Nutzungsrecht in Absprache mit der Friedhofsverwaltung wiederholt verlängert werden.
Wie tief liegt der Sarg unter der Erde?
Die Normaltiefe beträgt bei circa 1,60 bis 1,80 m. Tiefere Gräber haben eine Tiefe von zirka 2 bis 2,20 m.
Ist es möglich, am offenen Sarg Abschied zu nehmen?
Ja. In diesem Fall spricht man von einer offenen Aufbahrung des Leichnams. Damit Angehörige und Freunde beim Abschiednehmen am offenen Sarg nicht verschreckt werden und der letzte Anblick des Verstorbenen in liebevoller Erinnerung bleibt, wird ein sogenannter Thanopraktiker hinzugezogen. Ein Thanatopraktiker sorgt für die ästhetische und hygienische Einbalsamierung und Versorgung des Leichnams und richtet ihn würdevoll für die Abschiedszeremonie am offenen Sarg her.
Karl Albert Denk Bestattungen München
St.-Bonifatius-Straße 8
81541 München
Telefon: 089 – 64 24 86 80
Telefax: 089 – 64 24 86 811
Unsere weiteren Standorte:
Entlastung ist unsere Aufgabe.
Darum sind wir an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar.